Qualitätsbericht

Strukturierter Qualitätsbericht

Das Pius-Hospital ist wie alle deutschen Krankenhäuser gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Die Berichte dienen der Information von Patientinnen und Patienten sowie den einweisenden Ärztinnen und Ärzten. Krankenkassen können Auswertungen vornehmen und für Versicherte Empfehlungen aussprechen. Krankenhäusern eröffnen mit den Berichten die Möglichkeit, Leistungen und Qualität darzustellen. Rechtsgrundlage der Qualitätsberichte der Krankenhäuser ist der § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V. Die Daten werden im XML-Format (=Programmiersprache) eingereicht und dann in einer lesbaren Version aufbereitet und als PDF zur Verfügung gestellt. Die Vereinbarungen zum Inhalt und Umfang dieser Berichte finden Sie unter auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Referenzbericht 2022 Pius-Hospital

Informationen über die Krankenkassen

Auch viele gesetzliche und private Krankenkassen geben ihren Versicherten in den jeweiligen Internetportalen Auskunft über die Qualitätsberichte der Krankenhäuser. Auch sie greifen auf die Inhalte der strukturierten Daten zurück und ergänzen diese eventuell auch mit den selbst erhobenen Befragungsergebnissen. Schauen Sie doch einfach einmal auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse nach.

 

Letzte Aktualisierung: 11.06.2024